Römerstraße 71, 89077 Ulm, Tel: 0731/382766

Unser Dispensierrecht wird fallen - Komfortverlust für Tierbesitzer

21.01.2013
Von Ralph Rückert, Tierarzt

Tierärzte sind im Gegensatz zu Humanmedizinern im Besitz des Dispensierrechts: Sie dürfen als eine Art Tierapotheker Medikamente für die von ihnen behandelten (!) Tiere mit Gewinn verkaufen. Seit einiger Zeit haben Politiker auf nationaler und EU-Ebene, die im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen dringend einen Schuldigen suchen, die Tiermedizin aufs Korn genommen. Ob das mit Blick auf die Humanmedizin, in der immer noch vielen Erkältungskranken in aller Eile eine Krankschreibung für den Rest der Woche und ein Rezept für ein (unwirksames) Antibiotikum aufgedrängt wird, die korrekte Stoßrichtung ist, wollen wir hier nicht erörtern. Fakt ist: Nach dem bisherigen Stand der Diskussion zu schließen, werden wir Tierärzte wohl über kurz oder lang unser Dispensierrecht verlieren. Was bedeutet das für uns und für Sie als Tierbesitzer?
Im Moment läuft das noch so, wie Sie es seit ewigen Zeiten kennen: Sie kommen mit Ihrem fiebrigen Hund oder Ihrer von einem Abszess geplagten Katze in die Praxis. Nach der Behandlung gebe ich Ihnen die eventuell notwendigen Medikamente zur Weiterbehandlung zu Hause in der voraussichtlich benötigten Menge mit und erteile Ihnen genaue Anweisungen bezüglich der korrekten Dosierung und Eingabe. Dabei erziele ich einen Gewinn, der durch die Arzneimittelpreisverordnung gesetzlich präzise geregelt ist. Sie nehmen Ihr Tier und Ihr Medikament und fahren wieder nach Hause. Geht das Medikament aus, Ihr Tier muss aber noch weiter behandelt werden, kommen Sie wieder zu mir in die Praxis und kaufen die erforderliche Menge nach.

In Zukunft werde ich Ihnen nach der Behandlung ein Rezept schreiben müssen und für diese Tätigkeit, wie in der Gebührenordnung für Tierärzte vorgesehen, eine Rezeptgebühr berechnen. Wie Sie es aus der Humanmedizin kennen, werden Sie dann eine Apotheke aufsuchen müssen. In vielen Fällen wird der Apotheker das benötigte Medikament nicht vorrätig haben und es erst besorgen müssen, was für Sie eventuell einen weiteren Gang bedeuten wird. Der Preis wird zwar auch in der Apotheke nach der Arzneimittelpreisverordnung berechnet, kann durch große Einkaufsmengen sogar günstiger sein als beim Tierarzt, der Apotheker verkauft Ihnen aber auf gar keinen Fall Teilmengen einer Packung. Entweder passt die Packungsgröße zu Ihrem Tier und seinem Gewicht oder Sie werden eventuell Mengen kaufen müssen, die weit über Ihren eigentlichen Bedarf hinausgehen. Muss Ihr Tier länger als erwartet Medikamente bekommen, werden Sie gezwungen sein, zuerst wieder zu mir in die Praxis zu kommen, um sich ein (kostenpflichtiges) Wiederholungsrezept ausstellen zu lassen, und danach wieder die Apotheke aufzusuchen.

Zusammenfassend kommen also folgende Mehrbelastungen auf Sie zu: Rezeptgebühren, höhere Medikamentenpreise wegen nicht möglicher Teilmengenabgabe in der Apotheke, vermehrter Zeitaufwand und Wegekosten. Weiterhin werden Sie zumindest in den ersten Jahren mit katastrophalen Fehlberatungen durch Apothekenmitarbeiter rechnen müssen, denn das bei uns Tierärzten naturgemäß vorhandene Wissen über Tiermedikamente müssen sich die Apotheker und ihre Angestellten erst mühsam aneignen.

Wie sieht es nun für uns aus? Wettere ich nur deshalb gegen diese Veränderungen, weil ich dadurch Geld verliere? Wäre ich Nutztierpraktiker, wäre der Gedanke nicht so leicht von der Hand zu weisen, weil in diesem Bereich der Tiermedizin Medikamentenumsätze eine proportional große Rolle spielen. In der Kleintierpraxis sehe ich eher eine Erleichterung durch den Wegfall des Dispensierrechts. Man bedenke, welcher personelle und zeitliche Aufwand bisher dadurch entsteht, immer möglichst alle benötigten Medikamente zu bestellen, vorrätig zu halten und die Bestände zu kontrollieren. Mit dem Führen einer Tierärztlichen Hausapotheke ist zudem ein unglaublicher Wust an Gesetzen und Verordnungen verknüpft, deren peinlichste Befolgung notwendig ist, damit man nicht mit einem Fuß im Gefängnis steht. Das entfällt für uns dann alles. Rechnet man eingesparte Arbeitszeit, sprich Personalkosten, Verluste durch Ablauf bevorrateter Medikamente und Wegfall der Vorfinanzierung der Lagerbestände gegen die Rezeptgebühr auf, kommt je nach Praxisstruktur in etwa ein Null-Summen-Spiel heraus.

Alles in allem habe ich persönlich keine Probleme mit dieser Veränderung, bin vielleicht sogar ein wenig erleichtert. Durch die Blume hat man doch immer wieder den stummen Vorwurf von Tierbesitzerseite gespürt, man würde dieses oder jenes Medikament nur deswegen verordnen, um möglichst viel Profit zu erzielen. Das Dispensierrecht wurde eingeführt, um die termingerechte und breitflächige Versorgung des (Nutz-)Tierbestandes mit Medikamenten jederzeit zu sichern. In der Kleintierpraxis war es eigentlich zu keinem Zeitpunkt eine echte Notwendigkeit, und medizinische Kunst verpaart mit kaufmännischem Profitstreben hat irgendwie nie so richtig gut getan, zumindest in meinen Augen. Wir können selbstverständlich genau so verfahren wie es die Humanmediziner seit dem Edikt von Salerno tun.

Für Sie tut es mir aber wirklich leid. Bisher ist das beim Tierarzt schon eine sehr unkomplizierte Angelegenheit. Die höchstwahrscheinlich kommende Änderung geht - zumindest im Kleintierbereich - voll auf Ihre Kosten. Wir haben das nicht ausgeheckt, ganz im Gegenteil: Unsere Berufsverbände wehren sich immer noch mit aller Kraft. Es sieht nur nicht so aus, als ob es viel helfen würde.

Bleiben Sie uns gewogen, Ihr

Ralph Rückert


© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Bei den Quellen 16, 89077 Ulm / Söflingen